AGB Partyservice Tilleda
Vertragsabschluß
Diese allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Catering-, Partyserviceleistungen und Ausrüstungen. Unsere Angebote sind freibleibend. Kaufabschlüsse und sonstige Vereinbarungen, insbesondere mündliche Verabredungen und Zusicherungen werden erst durch eine schriftliche Bestätigung verbindlich. Bitte kontrollieren Sie dahingehend immer Ihre Auftragsbestätigung nach Datum, Menu, Anlieferort, Personenzahl und evtl. Absprachen.
Lieferung
Es muß mit Zeitverschiebungen bis ca. 30 Minuten gerechnet werden. Für Schäden, die durch Ereignisse höherer Gewalt entstehen, leisten wir keinen Schadenersatz. Abweichungen von der mit Ihnen vereinbarten Lieferzeit sind möglich und berechtigen nicht zur Preisminderung.
Lieferkosten
Ab einen Bestellwert von 150 Euro ist die Lieferung im Umkreis von 15 km kostenfrei. Für die Lieferung von Essen und ausgeliehener Ausstattung, außerhalb berechnen wir pro angefange 10 km eine Transportpauschale von 10 Euro. Die Entfernung wir ab Tilleda gezählt.
Zahlungsbedingung
Sämtliche Zahlungen sind netto ohne jeden Abzug in bar bzw. per Verrechnungsscheck bei Lieferung zu leisten. (Sollte nichts anderes Vereinbart sein). Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe der jeweiligen Banksätze für Überziehungskredite zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugschadens bleibt uns vorbehalten. Nicht zurückgegebene oder beschädigte Liefergegenstände werden Ihnen in voller Höhe berechnet.
Änderungen
Sollten Änderungen für bereits bestellte Essen vorgenommen werden, so informieren Sie uns bitte rechtzeitig. Da wir bemüht sind, Ihnen nur frischeste Ware zu liefern, kaufen wir erst bis zwei Werktage vor Lieferung ein. Unsere Einkaufsplanung muß jedoch zwei Werktage vor Lieferung abgeschlossen sein. Bei Änderungsmitteilungen bis drei Tage vor Auslieferung, können wir kostenlos auf Ihre Wünsche eingehen. Später eingehende Änderungen können nur schwer berücksichtigt werden. Bei späterer Meldung bzw. Absage werden Ihnen die bereits entstandenen Kosten (z.B. bearbeitete Waren etc.) in Rechnung gestellt. Eine Erhöhung der Personenzahl kann bis zu 24 Stunden vor Lieferung mitgeteilt werden.
Kündigung / Stornierung
Der Auftraggeber ist jederzeit zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Kündigt bzw. storniert der Auftraggeber den Vertrag, ohne daß dier Auftragnehmer hierzu einen wichtigen Grund gegeben hat, so hat der Auftragnehmer Anspruch auf die vereinbarte Vergütung wie folgt: Werden die vereinbarten Leistungen, gleich aus welchem Grund, bis 30 Tage vor Veranstaltung storniert, behält der Auftragnehmer sich die Geltendmachung eine Entschädigung in Höhe von 10% der vereinbarten Vergütung vor. Im Falle von späteren Stornierungen gilt: Bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn sind 50% der Vergütung, bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn 75% der Vergütung, danach 100% der Vergütung fällig. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragsparteien unberührt. Vorraussetzung ist jedoch, daß zuvor eine entsprechende schriftliche Aufforderung zur Beseitigung des wichtigen Grundes in angemessener Frist erfolgt und die Frist fruchtlos verstrichen ist. Im Falle der Kündigung aus wichtigem Grund durch den Auftragnehmer oder des Rücktritts aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen gilt die Berechtigung zur Kündigung des Vertrages. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens ist nicht ausgeschlossen.
MwSt.
Alle Speiseangebote beeinhalten die zur Zeit gesetzliche MwSt. in Höhe von 7%; Getränke und Service 19%. Im Fall von speziellen Serviceleistungen schreibt der Gesetzgeber vor, daß auch die Speisen mit 19% MwSt. zu belegen sind.
Alle angegebenen Katalogpreise sind inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Für weitere Auskünfte Stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Fragen Sie uns.